Aufgaben und Ziele

Der Bäckerinnungsverband Baden e.V. ist die Dachorganisation der regionalen Bäckerinnungen in Baden und nimmt mit seinen angeschlossenen Bäckerinnungen die Belange des badischen Bäckerhandwerks wahr, gegenüber der Landesregierung, allen Ministerien in Baden-Württemberg, den Parteien, den Abgeordneten, der Verwaltung sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Der Bäckerinnungsverband Baden e.V. steht den Bäckereien bei allen aktuellen Fragestellungen des Betriebsalltags als erster Ansprechpartner beratend zur Seite.

Gemäß seiner Satzung hat der Bäckerinnungsverband Baden e. V. die Aufgabe, 

  • die Interessen des Bäckerhandwerks wahrzunehmen,
  • die Interessen der handwerklichen Dauerbackwarenhersteller und der Vereinigung von Inhabern verwandter oder artverwandter Betriebe wahrzunehmen,
  • die angeschlossenen Mitgliedsinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
  • den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstellen.

 

Der Bäckerinnungsverband Baden e. V. ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten und zu fördern. 

Er fördert die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Bäckerinnungen angehörenden Mitgliedern. Zu diesem Zweck kann er insbesondere

  • auf Beschluss der Mitgliederversammlung (Generalversammlung) – gem. § 25 Abs. 3 Nr. 13 der Mustersatzungen der Handwerkskammern für Innungen – die Geschäftsführung von Mitgliedsinnungen wahrnehmen,
  • Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen, 
  • den gemeinschaftlichen Einkauf und die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen Gesetze fördern,
  • Tarifverhandlungen führen und Tarifverträge abschließen,
  • für die Mitglieder der ihm angeschlossenen Bäckerinnungen und für Einzelmitglieder und deren Angehörige soziale Einrichtungen schaffen. Die dazu erforderlichen Bestimmungen sind in Nebensatzungen zusammenzufassen.
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit fördern und durchführen. 

 

Der Bäckerinnungsverband Baden e.V. ist Mitglied beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.